1. Allgemeines
a) Diese AGB gelten für alle Kauf- und Werkverträge der Climax Swiss GmbH (nachfolgend „Climax mit Fachpartnern (nachfolgend „Kunde“), soweit im Einzelfall nicht schriftlich besondere vertragliche Abmachungen getroffen werden oder zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Die Geltung dieser AGB entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Diese AGB gelten auch dann, wenn Climax in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden ohne Vorbehalt ausführt.
c) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von Climax im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung festgehalten oder von Climax und dem Kunden schriftlich vereinbart werden.
2. Angebot/Vertragsabschluss
a) Die Angaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen, Zeichnungen, Plänen, auf der Website von Climax, und so weiter basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebot Stellung gültigen Angaben.
b) Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Die Produkte dürfen nur an Endkunden verkauft werden; der Weiterverkauf an übrige Dritte (z.B. Zwischenhändler) ist untersagt.
c) Der Kunde nimmt die Masse mit den gültigen Masszetteln von Climax auf. Die Zusendung eines Masszettels gilt gleichfalls als verbindliche Bestellung, wie auch die Bestellung über unseren E-Shop.
d) Kosten für nachträgliche Bestellungsänderungen wie insbesondere Kosten für Mehraufwand von Climax, Produktionsanpassung oder -abbruch, falschhergestellten Produkten (inkl. Deren Entsorgung), und so weiter gehen zu Lasten des Kunden.
3. Leistungsumfang und Liefertermine
a) Leistungsumfang und Liefertermine/-fristen ergeben sich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung von Climax und sind grundsätzlich erst dann bindend, wenn Climax sämtliche produktionsrelevanten Informationen verbindlich vorliegen.
b) Die vereinbarten Fristen und Termine beginnen zu laufen, wenn Climax alle für die Fabrikation nötigen Entscheide und Angaben schriftlich vorliegen.
c) Falls nicht anders lautender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung sind Termine und/oder Fristen als unverbindliche Richtwerte zu verstehen. Die massgeblichen Ausführungstermine werden angemessen im Voraus mit dem Kunden abgestimmt. Fixtermine müssen zum Zeitpunkt der Bestellung explizit und schriftlich durch Climax bestätigt werden.
d) Vereinbarte Termine und/oder Fristen verlängern sich angemessen bei nachträglichen Anpassungen seitens des Kunden, wenn der Kunde mit den in seinem Verantwortungsbereich liegenden Leistungen oder Mitwirkungshandlungen in Verzug ist. Eine angemessene Verlängerung vereinbarter Termine erfolgt auch dann, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von Climax liegen wie insbesondere Ereignisse Höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Streiks, Epidemien und Pandemien, politische Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Massnahmen, Sanktionen), Gesetzesänderungen, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten o.ä. Die Einhaltung vereinbarter Termine und/oder Fristen steht des Weiteren unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Rohmaterialien und Bauteilen durch Climax. Teillieferungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
e) Sind Verzögerungen unter Anwendung kommerziell zumutbarer Vorkehrungen unumgänglich, wird Climax den Kunden zeitnah informieren und die weitere Terminplanung gemeinsam mit dem Kunden abstimmen. Die Haftung von Climax für mögliche Schäden, Folgekosten und Aufwände bei Terminänderung ist ausgeschlossen.
4. Preise, Liefer- und Zahlungskonditionen
a) Die Preise und deren Gültigkeit ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste. Im Falle von individueller Angebotserstellung sind die Preise während 30 Tagen ab Datum der Angebotserstellung gültig.
b) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungstellung, ohne Abzug und ohne Verrechnung.
c) Die Rechnungen werden elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, am Tag der Auslieferung zugestellt.
5. Gewährleistung
a) Die Garantie auf Produkte der Climax beträgt 4 Jahre ab Lieferdatum. Für Motoren von Somfy, Elero und Geiger gelten 5 Jahre Garantie.
b) Allfällige Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist unverzüglich schriftlich und mit Bild/Video dokumentiert zu melden. Fehlerhafte Teile werden ersetzt oder repariert. Weitere Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen, wie z.B. Ersatz von Kosten für die Mängelbehebung beim Endkunden, Haftung für Mängelfolgeschäden jeder Art und die Haftung für Ansprüche Dritter. Es bestehen zudem keine Gewährleistungs- und Haftungsansprüche infolge unsachgemässen Gebrauchs (z.B. bei Sturm, Hagel, Reinigung), bei Nichtbeachtung von Montage-, Betriebs- und Wartungsanweisungen sowie auf Verschleissteilen. Die Reparatur oder die Verwendung von Ersatzteilen Dritter beenden den Gewährleistungsanspruch.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist ausschliesslich am Sitz der Climax (Altendorf). Es gilt Schweizer Recht.
CLIMAX SWISS GmbH, Talstrasse 1, 8852 Altendorf


